Mi., 06.06.2018 - 23:39
Hallo zusammen
anbei habe ich hier eine Frage wobei es um die Vergütung der Heiz -und Nebenkosten der Verwaltung geht.
Ich habe vom der Zeitspanne 2017-2018 keine Nachzahlung bekommen sondern eine Vergütung von Fr. XXX.- .
Nun habe ich diese von der Verwaltung bekommen und auf die Seite gelegt da ich nicht weiss ob ich diesen Betrag dem Sozialamt abgeben muss.
In der Zeitspanne 17-18 brauchte ich Unterstützung des Sozialamtes und hatte allerdings jeden Monat über Fr.300.- weniger vom Grundbedarf da das KOS nur Fr
1000.- in unserem.Kanton für die Miete berechnet und unsere teurer ist.
Ich hoffe hier auf eine Antwort!