Fr., 02.12.2016 - 14:51
Hallo Zämme! ☺
Ich habe mal eine Frage; wenn ein Haus einer Erbgemeinschaft gehört zb 5 Personen, und die Wohnungen da sind alle Vermietet, weil bei diesen 5 Personen kein Bedarf ist, und nun möchte Person 1 und 2 den Estrich ausbauen und da noch eine weitere Wohnung machen lassen, müssen dann alle 5 Personen aus der Erbgemeinschaft ihre Einwilligung dazu geben?
Und bei grösseren Reperaturen etc. Müssen da immer alle 5 Personen einverstanden sein? Oder darf da eine Person alleine drüber entscheiden?
Danke euch schonmal! ☺☺