Di., 13.06.2017 - 07:47
Hallo zäme
Eine etwas ungewöhnliche Frage:
Musste gestern Nachmittag zum Zahnarzt. Da meine Mundhygiene nicht sonderlich gut ist, wurde mir bei der letzten Behandlung "angedroht", mich bei meinem nächsten Besuch nicht zu behandeln, falls die Mundhygiene nicht besser ist - bitte keine Kritik dazu, icj weiss schon, das es schlecht ist.
Jedenfalls war gestern dieser nächste Termin und obwohl ich Zähne geputzt habe (wenn auch noch nicht perfekt), wurde ich wegen mangelnder Mundhygiene nicht behandelt.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wenn man Termine nicht wahrnimmt, dann darf der Zahnarzt diese ja mit dem Arbeitsaufwand, der bestanden hätte, verrechnen. Wie sieht das mit dem Termin gestern aus, der von meiner Seite her wahrgenommen wurde? Dürfen sie mir da eine volle Behandlung berechnen? Die Rechnung wurde mir nämlich direkt mitgegeben. Kostenpunkt 350.00 Fr.
Muss ich das bezahlen? Ich habe den Termin ja wahrgenommen, man wollte mich nur nicht behandeln.