Sa., 03.06.2017 - 23:57
hallo miteinander!
folgende Frage zum DSG und Strafrecht:
komplizierte Ausgangslage in einer Liegenschaft. Es gibt einen Eigentümer (SPS), einen Verwalter ( Wincasa), einen Facility Manager ( Messe Basel) und mehrere Mieter ein einer Liegenschaft.
Einer dieser Mieter sind wir. Wir haben Flächen, die uns sind, und Videoüberwacht.
1. Daneben gibt es einen Lift, der Tagsüber von anderen Parteien benutzt werden kann, ab 16:00 bis 06:00 aber nur noch ausschliesslich von uns.
2. Und dann gibt es gemeinsame Mietflächen die alle Mieter benutzen, wie z.B. die Eingangshalle, die Tiefgarage usw.
Die Messe hat nun Kameras in dem besagten Lift und überall auf den gemeinsamen Mietflächen installiert, ohne uns zu fragen, ob wir damit einverstanden sind.
Wir wären damit einverständen, wenn wir natürlich auch zugriff auf das Bildmaterial bekämen, um bei Vorfällen auch nachvollziehen zu können, was passiert ist.
Nun ist wieder ein Vorfall im Lift passiert ( Randale) und die Messe will und das Videomaterial nicht aushändigen.
So wie ich es verstanden habe, muss bei gemeinsamen Mietflächen jeder Mieter zustimmen, dass Kameras istalliert werden.
Und so wie ich es verstanden habe, ist der Lift, der nur von uns benutzt werden kann, in dem Zeitraum sogar ausschliesslich unsere Mietfläche. Daher wären die Aufnahmen ausschliesslich uns und wir sind so "kulant", dass auch die Messe darauf zugriff haben darf?
Nun zu den Fragen:
1: macht sich die Messe oder Angestellte, denen ich die rechtliche Situation, was erlaubt ist und was nicht, strafbar, wenn sie uns weiterhin nicht um die (nachträgliche) Einwilligung bitten?
Macht sie sich strafbar, wenn sie sich weigert, uns das Videomaterial zu geben?
2. Wo muss ich Anzeige erstatten, dass die Kameras weg kommen, falls die Messe sich dermassen quer stellt? Und wegen das genau?
vielen Dank für rechtliche Hinweise