Di., 02.06.2020 - 16:00
Hallo Meine Lieben FREUNDE, hier erlebe ich eine mir wichtige „Ungerechtigkeit „. ich bin Iv - Anwärter (100%), Entscheid liegt vor dem Bundesgericht. mein hausarzr, gleichzeitig Vermieter - schaffte es nun doch nach eine. Jahr “Terror“ uns aus unserer Wohnung herauszuklagen, wegen mietrückständen und hat uns noch bei der KESB angezeigt.Da wegen meiner Selbständigkeit als MarktFahrer /Berater obendrein unsere Ausgaben nicht verrechnet wurden, beimSoz nur die einnahmen betrachtet wurden , wollte die Gemeinde auch nicht Unterstützung gewähren. vor einen Monat war die Zwangsräumung, konnte ich aber nur weniges mitnehmen, weil wir auch keine neue Wohnung bekommen haben. viele unserer Wertgegenstände sowie der ganze Hausstand plus möbeln werdenndiese Woche entsorgt. obendreinnkönne sich der Vermieter daran bedienen um seine Unkosten zu decken. Nunnda ich Hilfe gebraucht hätte, bin ich zur KESB und hab beistandschaft beantragt, es wird wohl noch 2 Wochen brauchen. bis das läuft. zur Zeit bin ich obdachlos, ab und zu bei Kollegen am übernachten. Meine Frau ähnlich. frage :
ist es rechtens das Eigentum einfach weggeschmissen oder versteigert werden kann. wer schützt unser Eigentum. Und wie kann ich es gerichtlich einfordern?