Mi., 09.01.2019 - 14:48
Hallo
Meine Frage betrifft einen Kollegen,welcher heute,als er mich von eonem Termin abholen wollte,in eine Verkehrskontrolle geraten ist und wegen der nachfolgenden Punkte verzeigt wurde:
1.) Fahren ohne Brille.
Er hat normalerweise immer seine Brille auf. Eigentlich ist diese aber auch sehr schwach und wird evtl. gar nicht mehr benötigt (er wird Augen nun auch nochmals prüfen lassen).
2.) Nachrüstung Xenonscheinwerfer. Diese sind nicht vom Fahrzeughersteller nachgerüstet wurden, ohne Xenonwischanlage und demnach nicht zulässig gewesen.
Nun meine Frage: Was droht ihm jetzt für eine Strafe. Bitte keine Wertungen sondern nur sachliche Äusserungen. Merci.