Sa., 29.10.2016 - 17:34

Hallo Liebe Mitglieder. Da mein Laptop momentan spackt und das app Groups ständig abstürzr kann ich leider die suchfunktion nicht nutzen.

Es geht um folgendes. Mir wurde per Ende Januar 17 gekündet mit der Begründung ich wäre nicht mehr zuverlässig, da ich in der Schwangerschafts seit Januar 16 krankgeschrieben zwecks Risikoschwangerschaft, ich hatte aber ab Februar ein Arztzeugnis welches bis zur Geburt (war im juni 16) ausgestellt war. Gegen ende Mai, anfangs Juni bekam ich einen Brief (in dem stand das man mich mehrmals versucht habe zu kontaktdieren, was aber nicht stimmte) das ein neues zeugnis ab 23 mai gebraucht werde und eine woche später schrieb mich die Leitung per SMS und Whatsapp deswegen an. Mir ging es zu dem Zeitpunkt aber gesundheitlich sehr schlecht und ich konnte das zu diesem Zeitpunkt nicht erledigen. Der zweite Brief mit demselben inhalt kam während meines Krankenhausaufenthalts nach der Geburt (ich war fast 2 wochen da). Nach der Geburt ging es mir ebenfalls nicht gut ich war sehr schwach und mein Kopf war ein Nudelsieb. Als es mir dann mitte Juli wieder besser ging habe ich das arztzeugnis endlich anfordern und schicken können mit begründung etc und habe sogar angerufen (Leitung war zu dem Zeitpunkt aber im Urlaub), mir wurde sogar weil ich mich nicht gemeldet habe (was durch die Geburt bedingt ja verständlich war) der Juni lohn einbehalten. Dann hatte ich gestern unerwsrtet das Gespräch wo mir offenbart wurde das sie mir per ende Januar künden werden, und ich heute die Kündigung per Einschreiben im Briefkasten hätte.

Nun zu meiner Frage, ist dies rechtlich gesehen so erlaubt mit dieser Begründung? (Die 16 wochen nach der Geburt wurden abgewartet und danach wurde mir gekündet). Ich vermute es liegt daran das ich noch stille und jeden Tag bis zu 3 mal in die nahe gelegene KiTa fahre um mein Kind zu stillen.

Ich danke im Vorraus für die Antworten.

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Neue Antwort hinzufügen

Bitte geben Sie eine möglichst korrekte oder hilfreiche Antwort auf die Frage