Mi., 03.05.2017 - 09:54
Hallo Ihr Lieben
Wir wohnen in einer 3 Zimmer WHG die innert 9 Monaten 2x von Schimmel befallen war.
Beide Male kamen Schimmelexperten und gaben offen zu dass der Schimmel immer wieder kommen wird da das Gebäude über alte Fassaden verfügt.
Zeitweise konnten wir nur 2 Zimmer benützen und mussten dass befallene Schlafzimmer geschlossen halten.
Wir haben der Verwaltung dann geschrieben dass wir nicht bereit sind für 2 Zimmer den vollen Preis von 3 Zimmern zu zahlen & sie kamen uns einmalig mit einer Gutschrift von 200.- CHF entgegen.
Im Schreiben an die Verwaltung hatten wir jedoch erwähnt dass auch unser Schrank vom Schimmel befallen war, was von Seiten der Verwaltung ganz fein ignoriert wurde.
(die Experten haben dann einfach ein Mittel an die Rückwand des Schrankes gesprüht)
Nun würde ich gerne einen Brief schreiben in dem ich die Verwaltung darum bitte auch diesen Schaden zu ersetzen.
Komme ich damit durch ?