Di., 05.12.2017 - 11:25

Hallo ihr lieben villeicht kann uns jemand helfen. Der Chef der Postverteilung hat im februar als wir eingezogen sind von uns verlangt eine Treppe ( die beiden striche unten am T)zu machen die von der Privatstrasse auf den Weg ( T) geht bezüglich des briefkasten ( o) dies habeb wir gemacht. So jetzt hat er im November uns einen Brief geschrieben das wir unseren briefkasten entweder an die Privatstrasse versetzen ( markiert mit X ) oder vorne an den Weg ( markiert mit X) da jedoch der weg zu unserem Haus auxh zu dem Weg der gerade Hoch geht gehört steht ja unser Briefkasten wie in den Richtlinien an unserer Grundstpcksgrenze. Hinter unserem Haus ( H) wir im frühling angefangen 2 Häuser zu Bauen. Diese werden ebenfalls durch den Weg (T) der an unserem Haus vobeigeht erreicht. Da es über die Privatstrasse keine Möglichkeit giebt auf die beiden Grunstücke zu gelange weil es Hanglage ist. So jetzt hält der Pöstler unsere Post zurück dh er Stellt sie uns nicht aus. Weil sie 1. Nicht ab dem Roller steigen wollen und die Treppe hoch oder den Weg (T) nach hinten Fahren wollen und halt dan wenden. Wir möchten aber nicht unseren Briefkasten ungeschütz soweit vom Haus entfernt aufstellen. Wer ist im recht? Und weis jemand wer der Vorgesetzte ist von den Chef in unserem Dorf? Ich höffe ihr kommt draus bei der zeichnung.

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