Mo., 08.08.2016 - 18:53

Hallo
Ich warte immernoch auf die Auszahlung der Kinderzulagen meines letzten Arbeitgebers, obwohl ich seid März nichtmehr dort arbeite.
Gibt es einen Gesetzesartikel auf den ich meine Forderung stützen kann und kann mein Ex AG die Zulagen zurückhalten bis Jahresende, bis er die Abrechnung erhalten hat der Ausgleichskasse?
Danke fürd Hilf

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