Don, 04.05.2017 - 16:20

Hallo
Ich habe mal eine generelle Frage und ich denke das könnte den einen oder anderen interessieren. Normalerweise ist es ja so wenn man eine Betreibung erhält, dass nach Bezahlung an den Gläubiger die Betreibung gelöscht wird. Meine Frage nun, darf der Gläubiger für eine Löschung der Betreibung aus dem Auszug eine Gebühr von 100.- Fr. verlangen?

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