Di., 25.02.2020 - 12:13
Hallo ich habe mal eine Frage an euch, da ich nicht ganz schlau werde aus dem GAV. Wenn ich an einem Sonntag für die Frühlingsausstellung arbeiten muss, dann würde mir doch einen Überstunden zuschlag zustehen, also 1 Tag arbeiten und etwa 1.5 Tage gutgeschrieben. Oder gilt diese Regelung nur wenn ich diese Zeit auszahlen lasse?🤔 danke für eure antworten