Sa., 29.09.2018 - 12:56

Hallo

Ich habe eine rechtliche Frage zu nachfolgendem Fall:

Im Juli meldete sich eine Mutter, dass sie ganz dringend ab Oktober eine Betreuung sucht. Gut... wir haben uns getroffen, dass Kind war dann 2 Mal direkt ganz alleine bei mir.

Dann kam die Frage, ob das Kind nun zu mir kommt ab Oktober, da mittlerweile schon Ende September ist und ich noch eine weitere Anfrage für den Platz hatte. Per Whatsapp wurde mitgeteilt, dass das Kind bei mir betreut werden soll. Habe dann den Vertrag fertig gemacht und die Mutter war diese Woche Dienstag da. Vater arbeiten, sodass sie den Vertrag mitgenommen hat und dieser bis spätestens Donnerstag unterzeichnet retour sein sollte. Erste Zahlung für die Betreuung wäre der 28.09. gewesen.

Ich habe dann der anderen Mutter für den Betreuungsplatz abgesagt, da ich die Zusage ja per Whatsapp und mündlich hatte.

Nach Nachfragen am Donnerstag und am Freitag, kam dann gestern Abend per Whatsapp, dass nun die Schwiegermutter aufpasst.

Nun habe ich schon 2 Tage betreut und Verdienstausfall, da ich der anderen Mami abgesagt habe.

Finde so ein Verhalten eine riesen Sauerei.

Und als ich ihr sagte, dass ich das Verhalten nicht gut finde, kam nur, dass es ihre Sache sei.

Ist der Vertrag bindend? Kann ich die zwei Tage Betreuung und den Oktober in Rechnung stellen?

Danke

Ergänzung:

Beginn 01.10. Kündigungsfrist 7 Tage in der Probezeit. Bei Kündigung in der Probezeit muss der erste Monat voll gezahlt werden.

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