Di., 18.10.2016 - 09:41
Hallo ich habe eine Frage^^
bei einer viertelsrente der IV (42%)
ist es dann in der Schweiz anerkannt die restlichen prozente eine Heimarbeit nachzugehen oder MUSS man ausserhalb dess Eigenheim einer Arbeit nachgehen, obwohl man bei der Anmeldung zur Beruflichenmassnahmen angegeben hat dass man das Haus nicht gut verlassen kann und somit auf Heimarbeit angewiesen ist?
Wäre dankbar um Hilfe 😊