Gibt ein Zahlungsbefehl auch schon einen Eintrag im Betreibungsregister?
Dürfen Gläubiger Gebühren für die Löschung verlangen?
Müssen Gläubiger auf Anfrage Betreibungen löschen?
Hallo
Gibt ein Zahlungsbefehl auch schon einen Eintrag im Betreibungsregister?
Dürfen Gläubiger Gebühren für die Löschung verlangen?
Müssen Gläubiger auf Anfrage Betreibungen löschen?
Mfg