Mo., 25.07.2016 - 10:46

Hallo 😊
Frage zum Mietvertrag: Soeben klingelt der Vermieter bei uns und erklärt, dass ab sofort das Wäsche waschen per Karte (welche jede 3 Monate mit 100.- aufgeladen werden muss/kann/soll) funktioniert und ein Depot von 50.- für die Karte eingezogen wird. Seit 4 Jahren steht die Waschmaschine zur Mitbenutzung ohne Bezahlung (also keine Jetons o.ä.) zur Verfügung. Die Begründung der Vermieterin zu diesen Kosten: Im Mietvertag steht lediglich, dass die Waschküche zur Mitbenutzung zur Verfügung steht, jedoch das Benutzen der Waschmaschine nicht dazu gehört.

Dies kommt faktisch einer Mietzinserhöhung gleich. Ausserdem wird bereits ein Betrag für "Allgemeine Stromkosten" als Nebenkosten verrechnet. Da diese Kosten nicht dem Strom für die Wohnung entsprechen, bin ich der Meinung das dieser Betrag die Stromkosten der Waschmaschine decken.

Darf der Vermieter das Wäsche waschen nach 4 Jahren kostenpflichtig machen, ohne dabei eine Mietzinsreduktion zu gewähren?

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