Di., 24.10.2017 - 22:31

Hallo erstmal. Ein Gericht veelangte von mir über Jahre dass ich einen eigenen Anwalt nehme ( einfache Scheidung). Als ich mich aus Kostengründen weigerte und dem Richter schrieb, ich wolle mich nicht noch mehr verschulden( schon um die 40'000.- Honorarschulden) gab mir der Richter ein Pflichtanwalt- obwohl das völlig unnötig war. Ich habe diesen Pflichtanwalt nie gesehen. Er verlangte sogleich Vorauszahlung obwohl er wusste dass ich ihn wegen Geldmangel gar nicht wollte. Item. Nun will er über 5000.- von mir via Betreibungsamt. Er bekam ein Verlustschein.
Beim Beobachter Ratgeber sagte man mir, dass ein Pflichtanwalt gar keine Rechnung stellen darf wenn er weiss dass die zu Vertretende mittellos ist.
Wie seht ihr das ?

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