Mi., 06.02.2019 - 18:17
Hallo in die Runde ich habe eine Frage,
am 29.1.2018 hatte ich die Wgh. Abgabe bei der vorhergehender Verwaltung. Musste vor Schlichtungsbehörde und aus diesem Beschluss 10.8.2018 habe ich noch HK und NK Nebenkosten zu gut. Die Verwaltung hat immer noch keine Abrechnung zugestellt und schrieb auf Anfrage schwammig
Zitat "Heiz und Nebenkostenabrechnung im Verlauf des
Frühlings erstellt u zugestellt wird."
Muss ich das akzeptieren bzw. wie lange darf sich die Verwaltung nach dem Auszug Zeit lassen. Und gilt Wgh. Abgabe Termin oder Beschlusstermin von der Schlichtungsbehörde als Stichtag. Danke für eure Antworten.
LG Lanah