Mi., 29.11.2017 - 22:11
Habe heute einen Brief bekommen von meinem alten Vermieter, dass mein Nachmieter feststellte, dass der Fernseheingang (Steckdose) nicht funktioniere. (Wir sind im Juli ausgezogen!)
"...da der Mangel bei der Wohnungsübergabe nicht sichtbar war, stellen wir Ihnen dies in Rechnung.."
Darf der alte Vermieter dies, obwohl meine Nachmieter 1. August eingezogen sind? Und als ich noch in der Wohnung war, funktionierte der TV einwandfrei!