So., 06.05.2018 - 12:02

Guten Tag Zusammen
Vielleicht kann mir hier Jemand Auskunft geben: ich hatte seit 14 Monaten eine Untermieterin in meiner Praxis. Sie hat gekündigt per Ende Februar (3 Monate Kündigungsfrist). Sie ging zwei Monate früher. müsste also noch zwei Monate zahlen. Statt dies zu tun, hat sie mich bei der Schlichtungsbehörde beklagt. Der Mietzins während der Mietdauer sei zu hoch gewesen. Sie hatte vor Unterzeichnen des Vertrages und während der Mietdauer den Mietzins nie angeprangert. Kann sie damit jetzt durchkommen?

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