Fr., 29.06.2018 - 14:28
Guten Tag zusammen und vielen Dank für die Aufnahme. Ich bin im August 2012 zurück in die Schweiz gezogen (von Frankreich). Der Vater meiner beiden Söhne (jetzt 8 und 10) ist in Frankreich geblieben. Wir waren nicht verheiratet, die Kinder hat er gerichtlich annerkannt (in der Schweiz und Frankreich). Unterhaltsbeitrag wurde von einem Anwalt fixiert. Der Anwalt hatte den Vertrag jedoch nicht eingeschickt um gerichtlich bestätigen zu lassen es sind lediglich unsere Unterschriften drauf. Er kommt seiner Pflicht nicht nach und habe jetzt geklagt weil wir mit 3500 monatlich und 3 Kindern (Tochter aus erster Ehe aber der Vater kommt seinen Pflichten nach und im Okt 2014 wieder geheiratet, keine gemeinsamen Kinder mit meinem jetztigen Mann) fast nicht durch den Monat kommen. Nach Mieteabzug ect bleiben uns keine 500 franken. Der Vater der Jungs schickt die Dokumente nicht ein und das Kreisgericht hat mir gesagt ohne Dokumente gibts keine Verhandlung, ohne Verhandlung keine annerkannte Unterhaltsregelung und somit keine Unterhaltbevorschussung. Kann ich da nichts machen? Steht den Jungs kein Unterhalt zu? Respektife muss ich alleine für alles aufkommen ohne Hilfe?