Sa., 23.05.2020 - 18:10
Guten Tag,
Wir wollten mal nachfragen wie das rechtlich ausschaut, wegen folgender Situation...
Meine Nachbarn und Ich haben einen Innenhof für uns Anwohner an der "Beispielstrasse 1", welchen wir mit einem Geschäftsbesitzer und seinem Geschäft Vis-a-Vis an der "Zusatzstrasse 2" gezwungen sind zu teilen, da wir den gleichen Vermieter haben & seine Hintertür auf den Innenhof verläuft. (siehe Foto)
Jetzt meine Fragen:
• Darf der Geschäftsbesitzter unseren gemeinsamen Innenhof ALLEINE gestalten/benutzten? (Arbeitsmaterial deponieren, einen Privaten Garten führen, etc.) "obwohl" er auch einen eigenen Privatgarten ZUHAUSE besitzt und hier nur arbeiten tut.
• Und müssen wir uns an seine Rechtslinien halten? "obwohl" wir alle hier wohnen und unser verdienter Feierabend in ruhe geniessen wollen?
•Oder liegt im diesem Fall das Recht bei den Anwohner?
Unsere Kleinkinder würden sich bestimmt auch darauf freuen, im Innenhof spielen zu können/dürfen...
Ich werde Ihn bei Gelegenheit freundlich darauf hinweisen.
Möchte aber vorher gerne wissen ,was meine/unsere Rechte zu diesem Thema sind.
Lieben Dank für eure Antworten und für Eure Zeit natürlich, an alle noch ein schönes Wochenende 👋😘