Don, 01.06.2017 - 11:32

Guten Tag miteinander
meine Frage betrifft überobligatorische
sprich freiwillige 3. Säulen, sowie Lebensversicherungen bei Selbständigerwerbenden. Wird das bei einer Scheidung geteilt ? Wenn ja, kann das nachträglich zurückgefordert werden ?

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