Don, 14.03.2019 - 14:15
Guten Tag. Mir wurde vor 2 Jahren eine IV-Rente "ausgesprochen", 30% erwerbsunfähigkeit. Da bekanntlich die IV ab 40% Geldleistungspflichtig ist, habe ich zwar kein "echt"Geld, sondern nur diese Status. Nun meine Frage: Muss ich irgendwann mich wieder kontrollieren lassen von der IV, anders gesagt mich durch die IV wieder medizinisch abklären lassen ob mein Status gleich geblieben ist, also (entschulding der Ausdruck) wie ein Auto alle 5 Jahen vorführen? Danke