Mi., 23.05.2018 - 11:40
Guten Tag liebe Community,
Ich habe eine sehr heikle Frage da ich mich grad in einer sehr sehr unangenehmen Lage befinde was das rechtliche angeht.
Ich bin zum 31.3. aus meiner Wohnung in Stadtteil A (fiktiv) ausgezogen und habe ein Zimmer in Stadtteil B bezogen.
Es ist eine 4,5 Zimmer Wohnung die einem Bekannten gehört,wo er bisher immer gewohnt hat zusammen mit 2 anderen,also eine WG.
Da er aber nie zuhause ist,sein eigenes Zimmer nicht nutzt (er ist durchgehend bei seiner Freundin) hat er mir seine angeboten,wo ich jetzt seit 7 Wochen wohne.
Das Problem ist aber: Ich kann keinen Mietvertrag haben da die Eigentümerin des Hauses keine WGs mag,und sie schon nicht begeistert war das er hier 2 andere wohnen lässt.
Das Zimmer an mich unterzuvermieten offiziell würde nur Ärger bringen meint er,ich bin ihm auch nicht böse,denn ohne seine Hilfe mit dem Zimmer wäre ich damals auf der Straße gewesen weil ich nichts passendes neues gefunden habe.
Das Problem ist: ich bin Immernoch in Stadtteil A gemeldet,kann mich ja nicht ummelden.habe also grade keinen gültigen Mietvertrag,gehe aber ganz normal arbeiten und zahle meine Steuern etc.
Was kann ich in dieser Situation machen außer ein neues Zimmer zu suchen?
Kann ich dieses Zimmer trotzdem als meine Aufenthaltsadresse angeben oder werde ich ausgewiesen oder bestraft?Habe grade ziemliche Angst vor den Konsequenzen.
Hoffe auf Rat
Gruß Marco