Mi., 10.06.2020 - 08:00
Guten Tag
Ich bin angestellt ohne Schriftlichen Vertrag als Reinigunskraft jeweils 3 Abende 20.30-22.30 plus hin und wieder am Sonntag! Meine frage, ab wann beginnt Nachtzuschlag oder gibt es das bei der Reinigung nicht? Und wie sieht das bei Sonntags Arbeit aus, ist das irgenwie Gesetzlich geregelt? Würde mich über Antworten freuen, Herzlichen Dank