Di., 25.10.2016 - 15:07
Guten Tag. Habe eine Frage.
Mein Freund ist im Elternhaus in eine interne Wohnung gezogen, nachdem eine Frau die 40ig Jahre darin gewohnt hat, gestorben ist. Der Bruder von meinem Freund hat der ganze Hof mit viel Land geerbt. Sogenanntes altbäuerliches Gesetz. Mein Freund ist leer ausgegangen. Er ist dann in diese Wohnung gezogen welche weder renoviert wurde noch wurde meinem Freund ein Abnehmeprotokoll ausgehändigt. Jetzt ist er nach einem halben Jahr zu uns gezogen und sein Bruder will ihm die Mängel anlasten, welche bereits vorher bestanden haben. Wie kann er vorgehen ? Meines Wissen kann ohne Abnahmeprotokoll des Zustandes der Wohnung, vor Einzug, kein Recht auf Zahlung geltend gemacht werden. Die Frage ist auch ob dieses altbäuerliche Gesetz wirklich noch gültig ist ? Dass der jüngere Bruder alles erbt und der ältere enteerbt wird. Was könnte er machen ? Er wurde damals genötigt dieses Dokument zu unterschreiben, das nötig war dass der Bruder den Hof und Land erbt. Dass nun dieser Bruder der alles geerbt hat, nun noch solche Unwahrheiten ihm anlasten wilö ist einfach unverschämt.