Di., 29.05.2018 - 10:45
Guten Tag
Geht um folgendes:
Ich hab eine Stromrechnung gekriegt von Februar bis April 2018. Jedoch wohne ich seit dem 1.1.2018 nicht mehr an der Adresse.
Hab dies gemeldet,und die Antwort ist das ich die Rechnung zu begleichen habe.
Ist es nicht so das falls die Wohnung leer steht der Vermieter das begleichen muss? Der Vermieter muss doch den Stromversorger informieren? Und falls jemand in der Wohnung wohnt muss der Mieter die Rechnung begleichen.