Mi., 18.01.2017 - 04:00
Guten morgen allerseits,
ich wurde heute Nacht im Kanton St.Gallen einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Nach einem kurzen Gespräch mit dem Herrn Polizisten wurde ich aufgefordert Ihnen auf den Polizeiposten St.Gallen nachzufahren um mein Auto auf dem Lift genauer zu betrachten. Als sie alle Plaketen genaustens kontrolliert hatten wolten sie eine Lärmmessung durchführen. Dieser stimmte ich zu. Da es schon 1:30 Uhr war wolten sie das ich in die andere geschlossene Halle reinfahre weil es die Anwohner störren könnte, die um das Haupt Polizeigebäude wohnen. Sie nahmen das Messinstrument auf 3 beinen und stellten es meines Augenmasses nach 75cm hinter meiner Abgasanlage auf, in einer geraden Linie zum Endrohr hin. Sie sagten mir, sie haben eine Toleranzgrenze von 10dB weil sie in einer geschlossenen Halle messen. Ich musste 4.275 Touren geben und halten. Dann erfolgte die Lärmmessung, ich liegte in der Tolerangrenze bis ich vom Gas wegging und dann gabs die sogenannte rückverpuffung des Benzins und da überschritt ich die Toleranzgrenze um 2dB. Der Polizist hat mir dann gesagt ich müsse das Auto hier lassen und die Kontrollschilder werden quasi eingezogen und ich müsse das Auto mit einem Anhänger abholen und einen neuen Endschalldämpfer montieren und vorführen gehen.
Meine frage: Ist diese Lärmmessung überhaupt erlaubt, müssen die keine Winkel einbehalten Abstände und so weiter..?
Darf ich eine zweite Lärmmessung verlangen?
Ich verstehe das alles nicht und ich hoffe jemand von euch kann mir helfen.
Danke im vorraus