Fr., 17.02.2017 - 22:07

Guten Abend zusammen 😊

Kennt sich jemand aus mit Rechtsschutzversicherungen?

Es ist nämlich so, wir haben einen Fall offen gegen ein Krankenhaus.
Wir wurden von einer Anwältin begleitet (über die RS versicherung)

Sie hat ein Gutachten erstellen lassen und hat mit der Haftpflichtversicherung des Spitales kontaktiert. Das Gutachten hat gezeigt, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und der Spital schuldig sei. Nun will die Haftpflichtversicherung uns eine Genugtuung zahlen um einen Gerichtlichen Prozess umgehen zu können. Das Angebot 10'000 an uns und 10'000 an die Anwältin.
Sie sagte dann dass sie diese 10'000 an die Rechtsschutzversicherung zahlen wird da sie ja von ihnen schon bezahlt wird.

Ist das normal das die RS Versicherung auch soviel geld bekommt? Wir zahlen ja unsere Prämien also sollten wir meiner meinung nach nicht 50% der Genugtuung noch ihnen zahlen müssen oder? Wie würdet ihr da vorgehen? (Bild vom mail im Kommentar)

Danke 😊

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