Mi., 24.04.2019 - 22:48
Guten Abend zusammen.
Ich habe eine Frage.
Kann man gegen einen "beratenden Arzt" einer Krankentagegeldversicherung Beschwerde einreichen?
Person X ist bei einem allg. Arzt und bei einem Rückenspezialisten in Behandlung. Beide sagen zur Zeit maximal 50% Arbeitsfähig.
Heisst, KTGV zahlt 50% und RAV zahlt 50%.
Der oben genannte beratende Arzt der KTGV ist aber der Meinung, aufgrund von vorliegenden Berichten kann Person X ein Arbeitspensum von 75% - 100% zugemutet werden und will die Zahlung ab nächsten Monat einstellen.
Es handelt sich bei Person X um einen zweifachen Bandscheibenvorfall.
Grüsse und besten Dank im voraus.