Don, 28.03.2019 - 19:53

Guten Abend
Möchte gerne wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn man einen Dunkelhäutigen als Neger bezeichnet. Einerseits heisst es abwertend, andererseits sagt man ist ja nur ne Beschreibung der Farbe. Ein Freund (dunkelhäutig) muss sich bei der Arbeit oft Neger anhören von Mitarbeitern. Dies hat er seinem Chef mitgeteilt und gesagt, er finde das nicht ok. Die Antwort vom Chef war: "Du bist zu sensibel, ist doch gar nicht schlimm. Mir wäre es auch egal wenn jemand Bleichgesicht sagt. Ich kann doch dem Team nicht das Wort Neger verbieten". Mein Freund wies dann den Chef drauf hin, dass er das HR miteinbeziehen würde, falls es nicht bessert. Dann meinte der Chef plötzlich ach weisst du, bevor es so weit kommt, dass Du dich nicht mehr wohl fühlst, komm zu mir dann wird was dagegen unternommen. Wäre Dankbar um Hinweise ob die Bezeichnung strafbar ist. evtl mit Quellenangabe.
Vielen Dank.

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