Mo., 07.11.2016 - 17:48

Guten Abend

Ich habe eine Frage betreffend Untermietvetrag.

Da ein guter Freund von mir, umziehen möchte will ich ihm auf die Sprünge helfen. Er hat es selber probiert, jedoch ohne Erfolg (da er noch eine nicht bezahlte Betreibung hat)

Ich suche Wohnungen auf meinem Namen und möchte meinen Bekannten als Untermieter einziehen lassen.

Dass ich für eventuelle Schaden usw. verantwortlich wäre, ist mir klar. Jedoch habe ich noch offene Fragen:

- Ab wann kann ich ihn als Untermieter melden? Also kann ich quasi den Vetrag unterschreiben und 1 Tag später dem Vermieter mitteilen, dass ich die Wohnung zur Untermiete freigebe?

- Auf was muss ich achten?

- Ist dann die Wohnungen immer noch auf meinen Namen registriert?

- Es soll möglichst niemand davon erfahren... Sprich: Ich wohne noch im Elternhaus und bin nicht einverstanden, dass der Vermieter meine Familie kontaktiert betr. Auskunft. Darf ich dies so explizit in der Bewerbung erwähnen?

Ich freue mich auf Antworten, Tipps & Tricks.

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