Mi., 20.06.2018 - 22:57
Guten Abend
Eine Frage:
Wenn der Arbeitgeber für eine Person eine Pensionskasse eröffnet, muss sich der Arbeitnehmer bei Kündigung und somit bei Auflösung dieser Pensionskasse (welche für den einen Mitarbeiter eröffnet wurde) an den Auflösungskosten beteiligen?
Danke für Antworten und Gesetzesgrundlagen