Fr., 23.02.2018 - 18:59

Frage zu Mieterschutz:

In 6 Tagen 2x im Lift stecken geblieben. Beim 1. Mal mit Feuerwehr befreit worden nach 45 Minuten. Beim 2. Mal 50 Minuten, bis Hilfe kam.
Nun steht der Umzug vor der Türe, eine Pauschale wurde abgemacht - berechnet mit Lift im 4. Stock.
Wer kommt für zusätzliche Kosten auf, falls der Lift bis dann nicht repariert wurde? Die berechnete Zeit würde niemals reichen.
Gibts einen Paragraphen, der die Haftbarkeit klärt?

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