Don, 27.04.2017 - 10:54

Frage: Kann sich ein Vermitter zur Wohnung zugang erschaffen ohne vorankündigung oder schriftliches um zu überprüfen ob der mieter noch dort wohnt? Es geht darum, weil der Mieter in sich in psychologischer behandlung- unterbringung ist und der zuständiger Arzt keine Infos vom Patient weitergibt wie lange die verwaltung auf die mieten warten kann. Weil der patient in moment handlungsunfähig ist.

Was können die folgen sein?

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