Mo., 17.04.2017 - 23:03

Frage für eine Freundin:

Ein Bekannter schuldet ihr Geld. Es handelt sich hier um ca CHF 8'500. Seit 2011. Es gibt eine Schuldanerkennung welche der Bekannte meiner Freundin unterschrieben hat.

In dieser Schuldanerkennung hat man auch festgehalten, wie und wann das Geld zurück bezahlt werden soll.

Nun hat sich dieser Bekannte aber nie daran gehalten, sprich er hat nie wie vereinbart etwas einbezahlt, der Gesamtbetrag ist noch offen.

Da er sehr viele Betreibungen hat und zur Zeit anscheinend nicht arbeitet, denkt sie, dass eine Betreibung nichts bringen würde. Ich bin da anderer Meinung.

Anscheinend ist es aber auch so, dass dieser Bekannte immer wieder schwarz arbeitet (sie weiss aber auch nicht wo!) um der Lohnpfändung zu entkommen. Er verspricht immer wieder ihr einen Teil zu geben, hält sich aber nie daran!

Würde eine Betreibung tatsächlich nichts bringen wenn Steuerschulden, offene Alimente, Bussen bereits betrieben wurden?

Kann man so jemanden auch bei der Polizei anzeigen? Wenn ja, wie sollte diese Anzeige lauten?

Wir duskutieren seit Tagen darüber und ich bin überzeugt, dass man da was machen könnte und hoffe auf eure Inputs oder Erfahrungen.

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