Mo., 20.02.2017 - 19:58
Frage für eine Bekannte: Sie arbeitet als delegierte Psychotherapeutin. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihr ein Vorbehalt des BVGs gesprochen. Sollte sie aufgrund dieser Krankheit IV-Bezügerin werden, würde sie dann auf das obligatorische IV-Minimum gesetzt oder würde ihr ein prozentualer Anteil ihres Lohnes, der über das obligatorische Minimum hinausgeht, ausbezahlt? Weiss jemand sogar den dazugehörigen Gesetzesartikel?