Fr., 30.12.2016 - 10:20

Frage einer Bekannten von mir: "Weisst du was? Mir hat jemand die Frage gestellt, wenn man neue Ware (Klamotten, Schuhe/Jacken etc) in Deutschland einkauft (Ausfuhrgrenze 300 CHF) und diese dann anzieht und wäscht, aber Ausfuhrschein , Quittung, Kleidungsettiketten und Originaltüten noch aufbewahrt. Wie ist es dann, wenn sie über den Zoll gehen, die Ware ist ja "gebraucht"! Kann man immer noch abstempeln? Gibt es da einen Link oder gestzliche Bestimmungen?"

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