Mi., 24.10.2018 - 12:11
Frage: ein 10j altes Fahrzeug wurde zum Garagisten gebracht mit dem Auftrag den Service (Öl, Filterwechsel etc) durchzuführen und Winterpneus zu montieren. Jetzt kam eine Rechnung von 3600 CHF, der Garagist hat ohne nachzufragen das Auto bei der MFK vorgeführt (die letzte MFK war erst 2016, es gab kein aktuelles Aufgebot vom Strassenverkehrsamt), hat dafür ein paar Schönheitsreparaturen durchgeführt (neues Rücklicht wg einem kleinen Sprung im Plastik, Rücklicht funktionierte und dieser Schaden bestand bereits seit 2013. Auch ein neuer Aussenspiegel würde montiert, da beim Rahmen ein Stück fehlte. Der Spiegel selbst war intakt! Dies wurde bei der MFK 2016 auch nicht beanstandet.
Der Garagist begründete das selbständige vorführen damit, dass es bestimmt bald ein Aufgebot zur MFK gegeben hätte und er die Reparaturen für notwendig hielt. Er hat uns einmalig telefonisch nicht erreicht und dann einfach 'erneuert' ohne weitere Rücksprache.
Ich bin mir sicher, dass man dies anfechten kann, bzw eine Korrektur der Rechnung beantragen kann. Kann man die verarbeiteten Posten (neues Rücklicht, Aussenspiegel Montage, Kosten für Motorwäsche, Vorführen,.. zurückfordern.
Allerdings wurden die 'alten' Teile bereits entsorgt, sprich man kann diese nicht einfach wieder auswechseln.
Danke für euren Input!