Mo., 11.03.2019 - 20:23
Frage. Bezüglich Trennung und Abkauf des gemeinsamen Wohneigenzums.
Bei einer Gewinnsteigerung der Immobilie, hat der Miteigentümer anrecht auf 50%der Gewinnsteigerung oder auf die im Kaufvertrag vestgelegte Quote ???
Frage. Bezüglich Trennung und Abkauf des gemeinsamen Wohneigenzums.
Bei einer Gewinnsteigerung der Immobilie, hat der Miteigentümer anrecht auf 50%der Gewinnsteigerung oder auf die im Kaufvertrag vestgelegte Quote ???
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