Mo., 11.03.2019 - 20:23

Frage. Bezüglich Trennung und Abkauf des gemeinsamen Wohneigenzums.
Bei einer Gewinnsteigerung der Immobilie, hat der Miteigentümer anrecht auf 50%der Gewinnsteigerung oder auf die im Kaufvertrag vestgelegte Quote ???

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Neue Antwort hinzufügen

Bitte geben Sie eine möglichst korrekte oder hilfreiche Antwort auf die Frage