Mi., 22.11.2017 - 19:16

FRAGE:
Ab wann kann man die Löschung von Strafen im Strafregister beantragen? Gibt es eine Verjährungszeit?
ANTWORT:
Schweizerisches Strafgesetzbuch Art. 80 (StGB):

Löschung des Eintrags im Strafregister

Der Strafregisterführer löscht den Eintrag von Amtes wegen, wenn seit dem Urteil über die richterlich zugemessene Dauer der Freiheitsstrafe hinaus folgende Fristen verstrichen sind:

bei Zuchthaus und Verwahrung nach Artikel 42: 20 Jahre,

bei Gefängnis, den übrigen sichernden Massnahmen und der Massnahme nach Artikel 100bis: 15 Jahre,

bei Haft und den nach Artikel 37bis Ziffer 1 vollziehbaren Gefängnisstrafen von nicht mehr als drei Monaten: zehn Jahre.

Bei Busse als Hauptstrafe wird der Eintrag zehn Jahre nach dem Urteil gelöscht.

Der Richter kann auf Gesuch des Verurteilten die Löschung verfügen, wenn das Verhalten des Verurteilten dies rechtfertigt und der Verurteilte den gerichtlich oder durch Vergleich festgestellten Schaden, soweit es ihm zuzumuten war ersetzt hat, die Busse bezahlt, abverdient oder erlassen und das Urteil bezüglich der Nebenstrafen vollzogen ist.

In diesen Fällen betragen die Fristen für die Löschung seit Vollzug des Urteils:

bei Zuchthaus und Verwahrung nach Artikel 42: zehn Jahre,

bei Gefängnis, den übrigen sichernden Massnahmen und den Massnahmen nach Artikel 100bis: fünf Jahre,

bei Haft, den nach Artikel 37bis Ziffer 1 vollziehbaren Gefängnisstrafen von nicht mehr als drei Monaten und der Busse als Hauptstrafe: zwei Jahre.

Die Löschung kann schon früher verfügt werden, wenn ein besonders verdienstliches Verhalten des Verurteilten dies rechtfertigt.

Der für die Löschung des zuletzt eingetragenen Urteils zuständige Richter ist befugt, auch die gleichzeitige Löschung der andern Eintragungen zu verfügen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Information:

Bei Urteilen schweizerischer Gerichte ist das Löschungsgesuch durch den Verurteilten an dasjenige Gericht zu stellen, welches die letzte Strafe ausgesprochen hat.
https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-fragen-zum-strafregister/

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