So., 13.01.2019 - 18:08

Folgende Bestrafung möchte ich gerne Experten zur Diskussion stellen:
Mein Freund ist 82-jährig und geriet in eine Polizeikontrolle bei einer Autobahnausfahrt🇨🇭. Er und sein Auto wurden auf „Herz und Nieren“ geprüft und siehe da, er hatte einen Eintrag 01 (Sehhilfe) in seinem alten FA (mit Foto ohne Brille). Er brauchte aber noch nie eine Brille zum Autofahren und hat das dem Polizeiorgan auch ausgiebig erklärt. Trotzdem wurde er verzeigt und darauf vom Strassenverkehrsamt mit einer Verwarnung belastet. Mittels rechtlichem Gehör und dem Nachweis seines letzten ärztlichen Untersuchs worin ersichtlich ist, dass er keine Brille tragen muss, erfolgte darauf der Entscheid, dass nun doch keine Verfügung gegen ihn getroffen werde. Der Entscheid habe jedoch keine Auswirkung auf das strafrechtliche Verfahren.
Darauf erhielt er tatsächlich einen Strafbefehl vom Untersuchungsamt (Kt. SG🇨🇭) mit der Rechung für Busse 250, Gebühren 250 und Besonderes 100, d.h. total 600 Franken, zahlbar innert 30 Tagen. Bei Nichtbezahlung der Busse (also 250Fr) trete an Stelle dieser eine Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen. Frage: Die anderen Kosten bleiben so bestehen? Weiter wird erklärt, dass die beschuldigte Person die Einsprache (innert 10 Tagen) nicht begründen müsse. Frage: Was könnte also auf eine solche Einsprache an Weiterungen auf den sonst unbescholtenen Rentner noch zukommen? Was ist euer Rat und eure Meinung dazu? Ich persönlich finde das unerhört, was unser vielgelobter Rechtsstaat hier aufführt.

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