Mo., 26.09.2016 - 08:51

eine anonyme Frage:

bei einem zinslosen Darlehen (Verwandtschaft) wurde es im nachhinein( ca. einem Jahr) noch schriftlich gemacht. Weil es die Schwiegermutterso wollte ? Ab welchem Datum gilt der Vertrag. Ab dann als wir es bekommen haben oder ab dem Zeitpunkt wo es schriftlich festgehalten wurde?

..... leider ist der Schwiegervater gestotben. Er wollte seiner Tochter noch was mit warmen Händen geben. Kann die Schwiegermutter das zinslose Dahrlehen einfach kündigen? Oder ist es als Erbvorbezug oder Schenkung anzusehen. Schwiegervater wollte das Geld nie zurück deshalb auch keine Zinsen..

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