Mo., 22.08.2016 - 19:58

Diebstahl? oder doch nicht?

ein Bekanter arbeitet in einem Restaurant.
Ihm wurde das Portemonaie entwendet, inkl 5'000.- umsatz. ( während den lokalen Öffnungszeiten)
Das portemonaie lag in einer nicht abgeschlossenen Schublade.
Nun zum Problem.
Anzeige wurde erstattet.
Hausratversicherung des Betriebs so wie die Hausrats versicherung des Bekannten deckt angeblich keine Einschleich diebstahl.
Nunn soll er diesen Betrag aus eigenem Sack bezahlen
ist dies rechtlich erlaubt?
Muss man jedes "stehlbare" ding niet und nagelfest haben, um diebstahl geltent machen zu können, damit die Versicherung den Schaden übernimmt?
Giebt es wirklich solche "klauseln" in der HV dass diese solche "einschleich diebstahle" nicht decken?
Besten Dank

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