Mi., 18.05.2016 - 07:48

Bitte eine Frage an die lieben Admins
Oder richtigen Rechtsexperten.

Ich hatte eine Mieterin. Mit ihr gab es einen klaren Mietvertrag. Kündigungsfrist 3 Monate. Auf einmal Hause Sie einen neuen Freund und dachte sich "warum Miete zahlen wenn es gratis geht" als ich nach einer Woche Ferien zurück kam, übergab mir ein anderer Mieter ihre Schlüssel. Nur ihre Kleider waren weg. Nun war ich mit ihr vor der Schlichtungsstelle für mitdachten. Diese behaupteten, das die Schlüsselrückgabe wie eine schriftliche Kündigung ist. Teilt ihr diese Meinung? Für mich ist es wichtig nun in der Klage keine Fehler zu Machen. Ihre Möbel stehen heute noch in den 2 Zimmern. Die konnte ich nicht weiter vermieten. Die Schlichtungsstelle meinte es gäbe die Schadenminderungspflicht ich hätte die Möbel einlagern müssen. Danke euch!

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