Fr., 15.04.2016 - 09:31

Bin ich gewzungen dem Arbeitgeber ein Original des Arztzeugnisses auszuhändigen? Ich wurde vom 29.2 bis 13.3 krankgeschrieben, das gescannte Arbeitszeugnis habe ich dem AG am 4.3. per Mail zugestellt. Eine Kopie habe ich zudem am 12.3. eingeschrieben dem AG zugesandt. Das Zeugnis brauchte ich zudem auch noch für die Universität und die Arbeitslosenkasse sowie das RAV. Deshalb habe ich all diesen Stellen jeweils Kopien ausgehändigt. Diese haben es alle akzeptiert so. Jetzt hat mir gestern der AG per Mail geschrieben er habe noch kein Original erhalten. Muss ich ihm dieses nun noch aushändigen? Das Problem ist, dass es wahrscheinlich sowieso zu einem Gerichtsfall kommt und ich dort das Zeugnis sicher auch nochmals vorlegen muss.

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