So., 04.12.2016 - 18:38
Bin ich Beweis pflichtig ?
Ich habe fast drei Jahre mit meinem Freund (Schweizer) zusammen gelebt.
Da ich damals in Scheidung lag und einen Nachweis über meine fixen Ausgaben brauchte haben wir einen Untermietvertrag gemacht. Aber Möbel sind alle von mir gewesen.
Darin ist festgehalten das die Miete in bar gezahlt wird.( Auf Dauerauftrag hat er sich nicht eingelassen da er zu viel Betreibungen bzw. Verlustscheine hat) ich habe sogar jeden Monat mehr Geld gegeben als wie vereinbart war.
Meine Dummheit war dass ich auf Vertrauensbasis mir vom Anfang bis zum Ende keine Quittungen geben lassen habe.
Nun hat er mich nach drei Monaten Trennung Betrieben und nächste Woche ist Termin beim Schlichtungsverfahren.
Da ich ihm nichts schuldig bin wird es von meiner Seite auch zu keiner Schlichtung kommen. Ich lebe seit 9 Jahren in der Schweiz und bin eigentlich Gast hier. Ich habe mir noch nie etwas zu schulden kommen lassen.
Da ich in meinen ganzen Leben noch nie so eine Situation hatte wäre meine Frage
1. Wer liegt hier in der Beweispflicht?
2. Kann er ohne jeglichen Nachweis gegen mich ein Gerichtsverfahren eröffnen?
Danke im voraus für hilfreiche Kommentare