Don, 24.05.2018 - 15:26

Bezüglich Arbeitsrecht habe ich eine Frage..
Bis 29. Oktober 2017 habe ich bei einer Gemeindekanzlei als Sachbearbeiterin gearbeitet. Ab 30. Oktober 2017 bis 31. Mai 2018 bin ich infolge eines Burnouts krankgeschrieben.
Die Kündigung habe ich Ende Februar erhalten und bin ab Juni 2018 arbeitslos.

Auf der letzten Lohnabrechnung wurden mir 3.5 Ferientage vom letzten Jahr ausbezahlt. Im Jahr 2018 wurden mir sämtliche Ferien gestrichen.
Gemäss Personalreglement wird eine Kürzung von 1/12 der Ferien nach drei Monaten Krankheitsausfall im Kalenderjahr gemacht.

Nun zu meiner Frage, da es zwei Jahre betrifft, können mir sämtliche Ferien im 2018 gestrichen werden?
Ist dies korrekt?
Vielen Dank für die Antwort.

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