So., 07.03.2021 - 18:40
Arbeitsrecht
Ich habe für eine Gastro Gruppe gearbeitet. Seid dem 15. März 2020 war ich mehr oder weniger 100% in Kurzarbeit. Meinen Arbeitsvertrag habe ich im Januar 2021 fristgerecht auf Ende Februar 2021 gekündigt. Seid dem 22 Dezember war ich 100% in Kurzarbeit.
Jetzt habe ich für den Februar nur 1200 Lohn erhalten (übrige Ferientage), Arbeitgeber sagt mir steht kein Lohn zu. Ist das Rechtens? Ich weiss das ich in der Kündigungsfrist der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung entfällt, ich bin jedoch der Meinung das ich während der Kündigungsfrist den vollen Lohn zugut habe.
Wie ist die Sachlage?
Besten Dank